Was darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Wo liegen die Hürden?

Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: L, AM

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Was muss ich mitbringen?

Lichtbild

Sehtest

„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

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