Die Aufstiegsregelungen

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!

Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für
1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2
ist.

Was darf ich fahren?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Wo liegen die Hürden?

Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: AM

Wie viele Fahr- und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie-Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Was muss ich mitbringen?

Lichtbild

Sehtest

„Erste Hilfe Kurs“ mit mindestens 9 UE – anerkannt nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Hier geht´s zum

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